Was bedeutet BIO?

„Was bedeutet Bio?“    „Wie werden die Tiere gehalten?“     „Ist die Weidehaltung für Biobetriebe vorgegeben?“
Was hinter den einzelnen Bio-Siegeln steckt. Was bedeuten die verschiedenen Bio Logos, wo liegen die Unterschiede?

EU-Siegel
Biokreis-Siegel

Unsere Produkte sind EU-Bio zertifiziert. Zusätzlich wirtschaften wir nach den Biokreis-Richtlinien. Die Biokreis-Richtlinien gehen deutlich über die EU-Bio Standards hinaus.

Für die Suche nach Biounternehmen können Sie den folgenden Link nutzen: Suche nach Bio-Unternehmen (oeko-kontrollstellen.de) (Quelle: Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V.)

Was Bio bedeutet – EU-Öko-Verordnung als Mindeststandard
Die seit 2007 erstmals eingeführte EU-Öko Verordnung regelt: „Wo Bio drauf steht ist auch Bio drin.“.
So dürfen die Begriffe „Bio“, „Öko“, „biologisch“, „ökologisch“ nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich „EU-Bio zertifiziert“ sind.

Die Zertifizierung und Kontrolle erfolgen jährlich durch eine unabhängige Öko-Kontrollstelle. Erst nach erfolgreicher Kontrolle und Zertifizierung darf ein Produkt als Bio-Produkt vertrieben werden. Und nur dann dürfen sie auch das europäische und nationale Bio-Logo tragen.

Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass keine synthetischen Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen.

Grundsätzlich verboten sind chemisch-synthetische Stickstoffdünger (Ammonium, Nitrat) sowie Chilesalpeter und Harnstoff. Ebenfalls tabu sind hochlösliche Phosphordünger. Solche mineralischen Dünger verbrauchen bei der Herstellung viel Energie und können Grundwasser und Gewässer belasten (Quelle: www.oekolandbau.de).

Tiere dürfen nur ökologisch erzeugte Futtermittel bekommen. Auch erweitert die Verordnung den vorgeschriebenen Platz pro Tier in den Ställen und reglementiert die Transportdauer der Tiere. Die präventive Gabe von Antibiotika und anderen Medikamenten ist ausgeschlossen. Zudem dürfen Tiere, denen in einem Jahr mehr als dreimal Antibiotika verabreicht wurde, nicht mehr als „Bio“ vermarktet werden.
Noch weiter gehen jedoch die Zertifizierungen nach den Biokreis-Richtlinien.

Ökologische Rinderhaltung:
Auszug aus den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 (Stand: Januar 2014, alle Angaben ohne Gewähr)

Futter
• Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden, bei Pflanzenfressern müssen davon mindestens 60 % aus dem eigenen Betrieb stammen oder -falls dies nicht möglich ist in Zusammenarbeit mit anderen ökologischen/biologischen Betrieben derselben Region erzeugt werden.
• Konventionell erzeugte Futtermittel sind für Pflanzenfresser nicht zulässig.
• Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Weideland oder Raufutter haben. Dabei soll der Anteil an Weidegang möglichst hoch sein.
• Futtermittel müssen gentechnikfrei sein.
• Kälber müssen während der Säugeperiode, d.h. für eine Mindestzeit von 3 Monaten, mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit der Milch der Muttertiere, gefüttert werden.

Haltung
• Die Haltungspraktiken, einschließlich Besatzdichte und Unterbringung, müssen den entwicklungsbedingten, physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere gerecht werden.

Weide/Ausläufe
• Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben.
• Wenn möglich muss Weidegang gewährt werden, ansonsten Freigeländezugang oder Auslauf. Bullen über 1 Jahr müssen nicht auf die Weide, wenn Auslauf gewährt wird.
• Wenn bei Laufstallhaltung in der Weidezeit Weidegang gewährt wird, ist im Winter kein Auslauf oder Freigeländezugang erforderlich. • Ausläufe können teilweise (maximal 75 %).überdacht sein
• Der Tierbesatz auf der Weide muss so niedrig sein, dass Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion oder Umweltbelastung verursacht durch die Tiere oder die Ausbringung des von ihnen stammenden Wirtschaftsdüngers möglichst gering gehalten werden

Stall
• Bei den Ställen muss reichlich natürliche Belüftung und ausreichend Tageslicht gewährleistet sein.
• Die gängigen Laufstallsysteme wie Liegeboxen, Tretmist oder Tiefstreu können unter Einhaltung der Mindestflächen verwendet werden.
• Der Liegebereich muss eingestreut sein. Dazu kann auch konventionelles Stroh verwendet werden. Dieses sollte möglichst nicht mit Wachstumsreglern behandelt sein.
• Einzelboxen für über 1 Woche alte Kälber sind untersagt.